I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1991 Gesellschafter und/oder Geschäftsführer verschiedener Unternehmen, die sich mit der Errichtung und/oder dem Betrieb von Altenheimen und Kurkliniken befassten. Unter anderem war er zusammen mit seiner Tochter in der Rechtsform einer GbR Mitgesellschafter der H- und der D-Beteiligungs GmbH, die in Norddeutschland Kurkliniken betrieben. Darüber hinaus vermietete bzw. verpachtete er Eigentumswohnungen und eine Tennishalle umsatzsteuerpflichtig.
Mit Verträgen vom 30. Mai 1991 verkauften der Kläger und seine Tochter ihre Beteiligung an der H an die D und anschließend ihre Beteiligungen an der D an die Mitgesellschafter. Zuvor war mit Vertrag zwischen der D und dem Kläger vom 29. Mai 1991 Folgendes vereinbart worden:
"1. Herr ... verzichtet auf jedwede Ansprüche, die sich aus der Durchführung von klinischen Einrichtungen, die die D-Beteiligungs GmbH, ihre Gesellschafter sowie die Tochterunternehmen, insbesondere die Ostseebad ...-Gruppe, durchführen wird.
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