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Streitig ist, ob eine Gemeinde i.S. des § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1991/1993 (UStG) als Unternehmer tätig ist, wenn sie Gebühren für nicht straßenrechtlich gewidmete Parkplätze nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) mittels Parkscheinautomaten erhebt.
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