Veräußerung von Beteiligungen bei Holding-AG nicht umsatzsteuerbar; Höhe des Vorsteuerabzugs für nur zum Teil für das Unternehmen der AG verwendete Leistungsbezüge
FG München, Urteil vom 28.01.2009 - Aktenzeichen 3 K 3141/05
DRsp Nr. 2009/15671
Veräußerung von Beteiligungen bei Holding-AG nicht umsatzsteuerbar; Höhe des Vorsteuerabzugs für nur zum Teil für das Unternehmen der AG verwendete Leistungsbezüge
1. Ist satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens einer Holding-AG der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber ihren Tochtergesellschaften, so stellen der bloße Erwerb, das bloße Halten sowie die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen keine umsatzsteuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeiten dar.
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