FG München - Urteil vom 28.01.2009
3 K 3141/05
Normen:
UStG § 2 Abs. 1; UStG § 2 Abs. 3; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UstG § 15 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 2 Nr. 2; UStG § 15 Abs. 4; EWGRL 388/77 Art. 2 Nr. 1; EWGRL 388/77 Art. 17 Abs. 1; EWGRL 388/77 Art. 17 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2009, 2072
EFG 2009, 1153

Veräußerung von Beteiligungen bei Holding-AG nicht umsatzsteuerbar; Höhe des Vorsteuerabzugs für nur zum Teil für das Unternehmen der AG verwendete Leistungsbezüge

FG München, Urteil vom 28.01.2009 - Aktenzeichen 3 K 3141/05

DRsp Nr. 2009/15671

Veräußerung von Beteiligungen bei Holding-AG nicht umsatzsteuerbar; Höhe des Vorsteuerabzugs für nur zum Teil für das Unternehmen der AG verwendete Leistungsbezüge

1. Ist satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens einer Holding-AG der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber ihren Tochtergesellschaften, so stellen der bloße Erwerb, das bloße Halten sowie die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen keine umsatzsteuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeiten dar.