I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, verkaufte und vermietete im Zeitraum September bis Dezember 2005 PKW.
Einziger Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Klägerin war SK. SK war darüber hinaus auch Geschäftsführer und Alleingesellschafter der in den Niederlanden ansässigen E-BV (E), einer Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts. Die E war zu 99 % an der in Frankreich ansässigen S-SARL (S), einer Kapitalgesellschaft französischen Rechts, beteiligt.
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