FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.05.2002
3 K 131/00
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; UStG § 17 Abs. 1 S. 3 ; UStG (1996) § 1 Abs. 1a S. 1 ; UStG (1996) § 1 Abs. 1a S. 2 ; UStG (1999) § 14 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1266

Verkauf eines Binnenschiffs keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen; Vorsteuerabzug bei zu Unrecht erfolgter Rechnungsberichtigung; Umsatzsteuer 1999

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.05.2002 - Aktenzeichen 3 K 131/00

DRsp Nr. 2002/12272

Verkauf eines Binnenschiffs keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen; Vorsteuerabzug bei zu Unrecht erfolgter Rechnungsberichtigung; Umsatzsteuer 1999

1. Verkauft der Eigentümer eines von zwei Tankmotorschiffen an den bisherigen Mieter, liegt keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs vor, wenn nur das Schiff allein, nicht aber die übrigen Vermögenswerte, personellen Mittel und geschäftlichen Beziehungen mitübertragen werden. 2. Der Rechnungsempfänger muss den Vorsteuerabzug nicht berichtigen, wenn der Rechnungsaussteller nunmehr zu Unrecht von einer nicht steuerbaren Lieferung ausgeht und eine Rechnung ohne Steuerausweis erstellt.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; UStG § 17 Abs. 1 S. 3 ; UStG (1996) § 1 Abs. 1a S. 1 ; UStG (1996) § 1 Abs. 1a S. 2 ; UStG (1999) § 14 Abs. 2 S. 2 ;

Tatbestand: