Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 08.07.2021 –
Die Sache wird an das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) nach § 191 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. §
Die Klägerin ist eine Bank, bei der die A–GmbH ihr Geschäftskonto eingerichtet hatte. Die Umsatzsteuer berechnete die A–GmbH, obwohl keine Gestattung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt —FA—) nach §
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