Es ist zweifelhaft, ob die von der Organgesellschaft während einer umsatzsteuerlichen Organschaft gegenüber dem Organträger erbrachten Leistungen nicht steuerbar sind, insbesondere wenn der Organträger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (BFH, Beschluss vom 26. Januar 2023, V R 20/22 (V R 40/19), BStBl II 2023,
Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG scheidet für IT-Ausrüstungsgegenstände (v.a. Thin Clients, Monitore und Drucker) gemäß § 44 Abs. 1 UStDV aus, soweit die auf die Anschaffungskosten jedes einzelnen Ausrüstungsgegenstands entfallende Vorsteuer 1.000 € nicht übersteigt. Eine Zusammenfassung zu einem einheitlichen Berichtigungsobjekt "Computeranlage" oder "IT-Landschaft" kommt auch bei einer Vernetzung im Betrieb nicht in Betracht.
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