BFH - Urteil vom 17.08.2023
V R 12/22
Normen:
UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 20; MwStSystRL Art. 66 Abs. 1 Buchst. b; BGB § 675t Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2023, 2581
DStR 2023, 2438
DStRE 2023, 1401
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 17.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5133/21

Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. b UStG bei Zahlung auf ein Girokonto

BFH, Urteil vom 17.08.2023 - Aktenzeichen V R 12/22

DRsp Nr. 2023/13880

Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. b UStG bei Zahlung auf ein Girokonto

Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung des Entgelts im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers vor, wenn die Wertstellung (Valutierung) bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.05.2022 - 5 K 5133/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 20; MwStSystRL Art. 66 Abs. 1 Buchst. b; BGB § 675t Abs. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die Vereinnahmung eines Entgelts erst am Tag der Gutschrift des Überweisungsbetrags oder bereits zuvor am Tag der rückwirkenden Wertstellung (Valutierung) vorliegt.