Checkliste: Leistungen im betrieblichen Interesse |
Leistungen, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst sind, sind dann anzunehmen, wenn betrieblich veranlasste Maßnahmen zwar auch die Befriedigung eines privaten Bedarfs der Arbeitnehmer zur Folge haben, dies aber durch die mit den Maßnahmen angestrebten betrieblichen Zwecke überlagert wird. Als solche Leistungen sind z.B. anzusehen: |
|
- Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, |
|
- betriebsärztliche Betreuung, |
|
- betriebliche Fort- und Weiterbildungsleistungen, |
|
- Zurverfügungstellung von Parkplätzen, |
|
- Zurverfügungstellung von Betriebskindergärten, |
|
- Zurverfügungstellung von Übernachtungsmöglichkeiten bei weit vom Heimatort entfernten Tätigkeitsstellen. |
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|