Checkliste: Leistungen im betrieblichen Interesse

Checkliste: Leistungen im betrieblichen Interesse

 

Leistungen, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veran­lasst sind, sind dann anzunehmen, wenn betrieblich veranlasste Maßnahmen zwar auch die Befriedigung eines privaten Bedarfs der Arbeitnehmer zur Folge haben, dies aber durch die mit den Maßnahmen angestrebten betrieblichen Zwecke überlagert wird. Als solche Leis­tungen sind z.B. anzusehen:

-        Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen,

-        betriebsärztliche Betreuung,

-        betriebliche Fort- und Weiterbildungsleistungen,

-        Zurverfügungstellung von Parkplätzen,

-        Zurverfügungstellung von Betriebskindergärten,

-        Zurverfügungstellung von Übernachtungsmöglichkeiten bei weit vom Heimatort entfernten Tätigkeitsstellen.