Checkliste: Prüfungsreihenfolge |
A Leistungsempfänger ist der Unternehmer selber |
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Ort der unentgeltlichen sonstigen Leistungen |
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B Leistungsempfänger ist Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder nichtunternehmerisch tätige juristische Person mit USt-Identifikationsnummer |
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Ort der Personenbeförderungsleistungen |
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Ort der Restaurationsleistungen an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn |
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Ort der kurzfristigen Vermietung eines bestimmten Beförderungsmittels an einen Drittlandunternehmer |
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Ort von bestimmten sonstigen Leistungen eines Drittlandunternehmers (ohne § 3a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 UStG) |
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Ort bei grundstücksbezogenen Leistungen, kurzfristigen Vermietungen eines Beförderungsmittels, übrigen Restaurationsleistungen, Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu künstlerischen u.ä. Veranstaltungen |
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Ort bei bestimmten sonstigen Leistungen, die im Drittlandsgebiet ausgewertet oder genutzt werden |
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Grundsatz: Empfängerortprinzip |
C Leistungsempfänger ist Privatperson; Unternehmer, der nicht für sein Unternehmen die sonstige Leistung bezieht, oder nichtunternehmerisch tätige juristische Person ohne USt-Identifikationsnummer |
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