OLG Hamburg - Urteil vom 22.06.1987 (2 Ss 141/86)
I. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen fortgesetzter Umsatzsteuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt, einen Tagessatz auf 150,-- DM festgesetzt und dem Angeklagten monatliche [...]