AG Mannheim - 07.02.1989 (1 F 317/88)
Zur Obliegenheit des volljährigen Kindes, welches eigene minderjährige Kinder betreut, Tätigkeiten unter seiner gewohnten Lebensstellung anzunehmen, vgl. bereits BGH, FamRZ 1985, 1245. Zur Unterhaltsberechtigung [...]