BSG - 26.06.1986 (7 RAr 44/84) - DRsp Nr. 1994/6940
BSG, vom 26.06.1986 - Aktenzeichen 7 RAr 44/84
DRsp Nr. 1994/6940
Das staatliche Kindergeld ist nicht als Einkommen des unterhaltspflichtigen Bezugsberechtigten anzusehen, denn es dient nicht seiner Entlastung, sondern der Besserstellung der Familie, in welcher das Kind dauernd lebt.