AG Detmold - 17.12.1987 (15 F 237/87) - DRsp Nr. 1994/15503
AG Detmold, vom 17.12.1987 - Aktenzeichen 15 F 237/87
DRsp Nr. 1994/15503
Sind zur Berechnung des Endvermögens Hinzurechnungen nach § 1375 Abs. 2BGB vorzunehmen, so haben die Ehegatten einen sich aus § 242BGB ergebenden Auskunftsanspruch über die in Frage kommenden Vermögensminderungen.