AG Rotenburg (Wümme) - Beschluß vom 15.07.1999 (10 XVII G 123) - DRsp Nr. 2000/4314
AG Rotenburg (Wümme), Beschluß vom 15.07.1999 - Aktenzeichen 10 XVII G 123
DRsp Nr. 2000/4314
Durch den Gesetzgeber ist in § 1BVormVG ausdrücklich positiv geregelt, daß die auf die gegen die Staatskasse geltend gemachte Vergütung entfallende Umsatzsteuer zusätzlich zu ersetzen ist. Eine entsprechende Regelung für die Auslagen ist nicht getroffen worden.