Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Die Aufzeichnungspflichten sind in der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) nur sehr allgemein geregelt. Nach Art. 242 MwStSystRL hat jeder Steuerpflichtige Aufzeichnungen zu führen, die so ausführlich sind, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und ihre Kontrolle durch die Steuerverwaltung ermöglichen.
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