Problem

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Von Personen- und Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter und umgekehrt sind steuerbare Leistungen grundsätzlich möglich, denn es handelt sich um verschiedene Rechtssubjekte i.S.d. Umsatzsteuer. Wesentliche Voraussetzung ist zunächst die Unternehmereigenschaft des jeweils Leistenden. Aufgrund der Nähe von Gesellschafter und Gesellschaft zueinander und der in vielfältiger Form denkbaren Beziehungen ist zudem zu beachten, dass die Leistungen im Rahmen eines Leistungsaustauschs erbracht werden. Dabei sind steuerbare Leistungen grundsätzlich auf verschiedenen Stufen denkbar:

Bei Gründung einer Gesellschaft,

im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs,

bei Wechseln im Gesellschafterbestand oder der Gesellschaftsform und

bei Auflösung der Gesellschaft.