EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

Die Ausgestaltung der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer beruht auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union. Ausgangspunkt war der Art. 99 des EWG-Vertrags vom 25.03.1957 (BGBl II, 766), der im Interesse des gemeinsamen Markts der Mitgliedstaaten die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer vorsah. Dies erfolgte durch Umsetzung des Inhalts der Ersten und Zweiten Richtlinie (67/227/EWG und 67/228/EWG) vom 11.04.1967 zum 01.01.1968 in das deutsche Umsatzsteuergesetz 1967.

Die Sechste Richtlinie 77/388/EWG vom 17.05.1977 zur Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage in der Gemeinschaft (6. EG-Richtlinie) wurde mit dem Umsatzsteuergesetz 1980 in deutsches Umsatzsteuerrecht umgesetzt. Die 6. EG-Richtlinie wurde am 19.12.2006 durch die Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem () abgelöst. Das System der Netto-Allphasen-Umsatzsteuer ist in Art. Abs. begründet.