Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Rechtliche Grundlagen:

§ 5 UStG, Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung, Einreise-Freimengen-Verordnung, Kleinsendungs-Einfuhrmengen-Verordnung

Problemkreise:

Die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet (§ 1 Abs. 2a Satz 3 UStG) in das Inland unterliegt der Umsatzsteuer. Bestimmte Einfuhrtatbestände sind gem. § 5 UStG von der Umsatzbesteuerung ausgeschlossen. Die Steuerbefreiung dient der Gleichstellung eingeführter Gegenstände mit den im Inland hergestellten Waren und Gegenständen.

Siehe auch:

Einfuhr

Inlandsbegriff

Innergemeinschaftliche Lieferung

Lieferort für Gas-, Elektrizitäts-, Wärme- oder Kältelieferungen

Steuerbefreiung des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Umsätze des Geld- und Kapitalverkehrs

Umsatzsteuerlager