FG Hessen - Urteil vom 12.09.2005 (11 K 3284/04)
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger war Geschäftsführer und mit 7.500,- DM am Stammkapital von 60.000,- DM der 1992 gegründeten A GmbH neben sieben weiteren [...]