Ratgeber · KI in der Steuerkanzlei · Stand: Juli 2026

KI-Tools für Steuerkanzleien: Der aktuelle Überblick

Der Markt an KI-Werkzeugen für Steuerkanzleien ist 2026 deutlich breiter als noch vor zwei Jahren – und stark durch das DATEV-Umfeld geprägt. Neben verlagsbasierten Recherche-Tools und DATEV-nahen Lösungen haben sich allgemeine KI-Chatbots sowie spezialisierte Tools für Belegverarbeitung etabliert. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Kategorien ein.

Fachverlags-KI: Recherche mit geprüften Quellen

Diese Tools verbinden ein Sprachmodell mit redaktionell gepflegter Kommentarliteratur und Rechtsprechung – die Antworten sind dadurch stärker an geprüften Quellen verankert als bei einem allgemeinen Chatbot.

Tool Verlag/Anbieter Besonderheit
Deubner Tax KI Deubner Präzise Antworten statt aufwändiger Recherche, direkt aus dem Fachverlags-Content
Haufe CoPilot Tax Haufe Recherche innerhalb des Haufe-Fachcontents
NWB KIRA NWB Verlag Recherche innerhalb der NWB-Datenbank
juris SteuerPraxis KI juris Recherche innerhalb der juris-Datenbank
GenIA-L Stollfuß Recherche innerhalb der Stollfuß-Kommentierungen
Otto Schmidt Answers Otto Schmidt (Technologie: Taxy.io) Recherche innerhalb der Otto-Schmidt-Kommentierungen

DATEV-nahe KI: tief in den Kanzleialltag integriert

Für viele Steuerkanzleien führt an DATEV kein Weg vorbei – entsprechend hoch ist der Stellenwert von KI-Funktionen, die direkt innerhalb der gewohnten DATEV-Umgebung arbeiten, statt ein separates Tool zu erfordern.

DATEV KI-Werkstatt

Sammlung von KI-gestützten Funktionen innerhalb der DATEV-Programme, die DATEV seit Ende 2023 laufend erweitert.

DATEV Copilot

Seit Februar 2026 verfügbare KI-Unterstützung direkt in den DATEV-Anwendungen.

LEXchat

KI-gestützte Suche über mehrere hunderttausend Dokumente aus LEXinform und weiteren DATEV-Verlagsmedien.

DATEV Einspruchsgenerator & KI-Vorschläge in Meine Steuern

Automatisierte Unterstützung bei Einspruchsentwürfen sowie KI-basierte Vorschläge zur Beleg-Benennung und -Sortierung.

Allgemeine KI-Chatbots

Allgemeine Sprachmodelle sind nicht speziell für steuerrechtliche Anwendungsfälle trainiert, eignen sich aber gut für Texterstellung, erste Recherche-Schritte und Zusammenfassungen – solange die Ergebnisse fachlich geprüft werden.

ChatGPT

Breite Verfügbarkeit, hoher Bekanntheitsgrad, viele Zusatzfunktionen über Plugins/GPTs.

Microsoft 365 Copilot

Direkt in Word, Outlook und Excel integriert – praktisch für den Kanzleialltag ohne Toolwechsel.

Claude

Starke Leistung bei langen Dokumenten und komplexer Textanalyse.

Gemini

Tief in Google-Workspace-Anwendungen integriert.

Belegverarbeitung & Automatisierung

Eine weitere Kategorie zielt nicht auf Recherche oder Textarbeit, sondern auf die automatisierte Erfassung und Vorkontierung von Belegen – ein Bereich, in dem KI in vielen Kanzleien bereits heute produktiv im Einsatz ist.

BuchhaltungsButler

Automatisierte Belegerkennung, -erfassung und Vorkontierung mit DATEV-Anbindung.

GetMyInvoices

Automatisiertes Sammeln und Kategorisieren von Rechnungen aus verschiedenen Quellen.

Agentenbasierte Tools: ein aufkommender Trend

Einzelne Anbieter positionieren sich zunehmend mit KI-Agenten, die wiederkehrende Prozesse eigenständig über mehrere Schritte hinweg ausführen sollen – etwa die automatisierte Abfrage fehlender Belege bei Mandanten. Dieser Bereich entwickelt sich derzeit schnell; wir beobachten den Markt und werden diesen Abschnitt bei Bedarf ausbauen.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

  • § 62a-StBerG-Vertrag: Bietet der Anbieter einen Vertrag, der ihn ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen eines Verstoßes belehrt? Eine reine DSGVO-AVV genügt für Berufsgeheimnisträger nicht.
  • DATEV-Integration: Lässt sich das Tool in die bestehende DATEV-Umgebung einbinden, oder entsteht ein Medienbruch?
  • Trainingsdaten: Werden Ihre Eingaben zum Training des Modells genutzt, oder ist das vertraglich ausgeschlossen?
  • Einsatzfeld: Liegt der Schwerpunkt auf Recherche, Belegverarbeitung oder allgemeiner Produktivität?

Wichtig

Unabhängig vom gewählten Tool bleibt die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 Abs. 1 StBerG und § 203 StGB bestehen. Bei externen Anbietern kommt die Pflicht zur Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform nach § 62a StBerG hinzu – Mandantendaten gehören nur in vertraglich abgesicherte Umgebungen.

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