Steuerberatung -

Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs auf Reisekosten

Der BFH hat klargestellt, dass die Aufhebung von § 36 UStDV 1993 mit Wirkung vom 31.03.1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten rechtens war und auch nicht in Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht steht. Bis zum 31.03.1999 konnten Unternehmer bei Reisekosten Pauschbeträge als Vorsteuer abziehen.

Die entsprechende Ermächtigung hierzu ist dann aber durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 01.04.1999 aufgehoben worden. Damit entfiel die Rechtsgrundlage zu § 36 UStDV 1993. Der BFH vertritt die Auffassung, dass die Aufhebung nicht im Widerspruch zum EU-Recht stehe, weil das Gemeinschaftsrecht einen Vorsteuerabzug ohne Rechnung nicht zulasse.

Hinsichtlich des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Kosten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ersetzt, hatte der BFH bereits mit Urteil vom 03.04.2003, V R 88/01 ausgeführt, dass die Aufhebung der §§ 36 bis 38 UStDV richtliniengemäß war, weil das Gemeinschaftsrecht einen derartigen Vorsteuerabzug nicht kenne. Mit der neueren Entscheidung bestätigt der BFH seine Auffassung noch einmal.

BFH-Urteil vom 07.07.2005 (V R 4/03)

Quelle: BFH - Urteil vom 07.07.05