Ab dem Jahresabschluss 2022 sind Unternehmensberichte und Rechnungslegungsunterlagen nicht mehr beim Bundesanzeiger, sondern beim Unternehmensregister elektronisch einzureichen. Dafür ist eine elektronische Identifikation erforderlich. StB Wilfred Lüsebrink erklärt Schritt-für-Schritt, wie Sie dabei vorgehen.
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