Einkommensteuer
Die Nutzungsüberlassung für eine vermietete Wohnung ist in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn die Miete sehr günstig ist. Mit dem JStG 2020 der Maßstab dafür auf 50 % der ortsüblichen Miete herabgesetzt. Das Video erläutert, wie ein anteiliges Werbungskostenabzugsverbot vermeiden.