Buchhaltung & Abschlüsse
Das BMF hat die Nutzungsdauer für Computer und Software von 3 Jahren auf 1 Jahr verkürzt und gleichzeitig die Regelungen für Software vereinfacht (BMF-Schreiben, v. 26.2.2021 - IV C 3 - S 2190/21/10002). StB Alexander Horst erklärt die Neuregelung im Video.