I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 24.02.2023 -
II. Die Zwischenfeststellungsklage des Klägers wird als unzulässig verworfen.
III. Die Kosten des Rechtsstreites beider Instanzen tragen der Kläger zu 95 % und der Beklagte zu 5 %.
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