Der Steuer-Tipp: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind! |
Der wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 als Ablösung des bis dahin geltenden Haushaltsfreibetrags eingeführt (§ ). Nach dieser Regelung können alleinstehende Steuerpflichtige einen Entlastungsbetrag i.H.v. 4.260 Euro (2022: 4.008 Euro) im Kalenderjahr von der abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Der Entlastungsbetrag ist zu berechnen.
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