FinMin Niedersachsen - Erlass vom 14.02.2008 (S 2442 - 43 - 35)
Soweit Kirchensteuern nach dem Maßstab der Einkommensteuer oder Lohnsteuer von den Finanzämtern verwaltet oder von den Arbeitgebern erhoben werden, gelten im Land Niedersachsen für das Steuerjahr 2008 für die [...]