BFH - Urteil vom 18.03.1986 (VI R 49/84)
Im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung stellte der Prüfer fest, daß die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, 1980 an zwei und 1978, 1979 und 1981 an drei Orten Betriebsveranstaltungen durchgeführt [...]