BAG - Urteil vom 26.02.2003 (5 AZR 223/02)
Die Parteien streiten über Annahmeverzugsansprüche. Die Beklagte betreibt ein Autohaus. Der 1950 geborene Kläger war seit 1966 bei der Beklagten beschäftigt. Der Bruttomonatsverdienst des Klägers betrug zuletzt [...]