BGH - Beschluss vom 21.01.2010 (VI ZR 162/09)
Die Anhörungsrüge der Klägerin vom 23. Dezember 2009 gegen den Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2009 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rügeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO ist [...]