VG Karlsruhe - Beschluss vom 28.02.2018 (A 3 K 12188/17)
Der Gegenstandswert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. 1. Nach § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss fest, wenn es - wie hier [...]