VG Stuttgart - Urteil vom 22.10.2019 (18 K 18726/17)
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 23.03.2017 und ihres Widerspruchsbescheids vom 20.09.2017 verurteilt, an den Kläger Prozesszinsen in Höhe von 1.088,27 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage [...]