OFD Hannover - Verfügung vom 23.08.2006 (S 0285 - 2 - StO 143)
Soll ein Verwaltungsakt einem Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs der AO bekannt gegeben werden, so ist § 122 Abs. 2 AO, § 123 AO, § 9 VwZG oder § 10 VwZG anzuwenden. Welche der bestehenden Möglichkeiten einer [...]