1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 27. Mai 2009 - 4 O 44/08 - teilweise abgeändert und in Ziffer 1 des Tenors wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird - unter Abweisung der Klage im Übrigen - verurteilt, an den Kläger 1.669,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.556,50 € seit 2.2.2009 zu bezahlen.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger 62%, der Beklagte 38%; von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 23% und der Beklagte 77%.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|