Folgende Voraussetzungen sind bei der Anwendung des § 3g UStG zu beachten:
 | Gegenstand der Lieferung ist Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte, |
 | Lieferung erfolgt an Wiederverkäufer oder andere Abnehmer, |
 | Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Lieferungen. |