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  1. Umsatzsteuer-Praxis A-Z
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  3. Lieferort für Gas-, Elektrizitäts-, Wärme- oder Kältelieferungen
  4. Gestaltungshinweise

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  • Lieferort für Gas-, Elektrizitäts-, Wärme- oder Kältelieferungen
  • Gestaltungshinweise

  • Liefergegenstand ist Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte
  • Lieferung erfolgt an Wiederverkäufer oder andere Abnehmer
  • Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Lieferungen
  • Wechsel der Steuerschuldnerschaft
Liefergegenstand ist Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte Lieferung erfolgt an Wiederverkäufer oder andere Abnehmer Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Lieferungen Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Gestaltungshinweise

Folgende Voraussetzungen sind bei der Anwendung des § 3g UStG zu beachten:

Gegenstand der Lieferung ist Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte,

Lieferung erfolgt an Wiederverkäufer oder andere Abnehmer,

Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Lieferungen.


Liefergegenstand ist Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte
Lieferung erfolgt an Wiederverkäufer oder andere Abnehmer
Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Lieferungen
Wechsel der Steuerschuldnerschaft
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