Gestaltungshinweise

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen

Die in § 3a Abs. 5 UStG enthaltenen Leistungen werden zunächst im Anhang II MwStSystRL wie folgt dargestellt:

1.

Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen;

2.

Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung;

3.

Bereitstellung von Bildern, Texten und Informationen sowie Bereitstellung von Datenbanken;

4.

Bereitstellung von Musik, Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen und Lotterien, sowie von Sendungen und Veranstaltungen aus den Bereichen Politik, Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft und Unterhaltung;

5.

Erbringung von Fernunterrichtsleistungen.

Weitere Einzelheiten enthält Abschn. 3a.12 UStAE.

Besteuerungsverfahren

Steuerschuldner ist der leistende Unternehmer für die im Inland erbrachten sonstigen Leistungen. Wenn der leistende Unternehmer dabei selbst im Inland ansässig ist, erfolgt die Besteuerung der Umsätze im allgemeinen Besteuerungsverfahren nach § und § Abs. -4 . Ist der leistende Unternehmer im Inland ansässig, der Leistungsempfänger aber in einem anderen Mitgliedstaat, hat der leistende Unternehmer die Möglichkeit der sogenannten Einortregistrierung nach § . Der Unternehmer hat dabei die Erklärung sämtlicher EU-weit ausgeführter Umsätze auf elektronischem Weg vorzunehmen, allerdings nach den Besteuerungsgrundsätzen (z.B. Steuersatz) des Staates, in dem die jeweilige Leistung erfolgt.