Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst |
Steuerbar ist gem. §
Die EUSt ist ein Teil der USt.
Steuerbar ist gem. §
Die österreichischen Gemeinden Mittelberg (Kleines Walsertal) und Jungholz in Tirol gehören zum Ausland i.S.d. §
Die Besteuerung der Einfuhr obliegt nicht den Finanzämtern, sondern erfolgt durch die Zollverwaltung. Bei der Berechnung der USt werden die Einfuhrtatbestände nicht mitberücksichtigt. Die EUSt wird nicht von den Landesfinanzbehörden verwaltet.
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