II. Steuerbarkeit gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

Der USt unterliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Tatbestandsmerkmale für einen steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG sind:

Lieferungen und sonstige Leistungen,

Unternehmer,

im Rahmen des Unternehmens,

im Inland,

gegen Entgelt.

Nur wenn sämtliche Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, ist der Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG steuerbar. Ist nur ein Tatbestandsmerkmal nicht gegeben, ist der Umsatz nicht steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG.

1.Lieferung/sonstige Leistung

Oberbegriff für die Lieferung und die sonstige Leistung ist die Leistung. Auch die Lieferung ist eine Leistung. Die Differenzierung der Leistung in Lieferung und sonstige Leistung ermöglicht es dem Gesetzgeber, Art und Umfang der Besteuerung jeweils unterschiedlich zu regeln.

Grundlage für ein umsatzsteuerliches Leistungsverhalten ist das bürgerlich-rechtliche Verpflichtungsgeschäft. Als Verpflichtungsgeschäfte kommen insbesondere in Betracht:

Kaufvertrag

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Hinweis auf § 433 BGB.

Dienstvertrag