Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Rechtliche Grundlagen:
§ 27a UStG, Abschn. 27a.1 UStAE
Problemkreise:
Unternehmer, die am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen, benötigen neben ihrer Steuernummer eine USt-IdNr. Die USt-IdNr. ist hierbei nicht nur das persönliche Kennzeichen des Unternehmers, sondern hat daneben auch wichtige Beweis- und Ordnungsfunktionen.
Siehe auch:
Innergemeinschaftliche Lieferung