Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Rechtliche Grundlagen:
§ 1a Abs. 2, § 3 Abs. 1a, §
Problemkreise:
Das Verbringen eines Gegenstands innerhalb eines Unternehmens über eine Gemeinschaftsgrenze ist einer Lieferung gleichgestellt. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand dauerhaft in dem anderen Mitgliedstaat verbleiben soll.
Siehe auch:
Bestimmungsland-/Ursprungslandprinzip
Innergemeinschaftliche Lieferung
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Opake Unternehmer bzw. atypischer Unternehmer oder Schwellenerwerber