LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 26.10.2022 (L 10 KO 2511/22)
Die Vergütung des Antragstellers für sein Gutachten vom 21.06.2022 wird auf 1.695,44 € festgesetzt. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Kosten werden nicht erstattet. I. Streitig ist die Höhe der Kostenerstattung für [...]