EU-rechtliche Regelungen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Der durchlaufende Posten findet sich in Art. 79 MwStSystRL. Gemeinschaftsrechtlich ist die Anerkennung eines Betrags als durchlaufender Posten an die Voraussetzung geknüpft, dass der vereinnahmende und verausgabende Unternehmer diese auch als solche in seiner Buchführung behandelt. Der deutsche Gesetzgeber hat diese formale Voraussetzung der gesonderten Erfassung in der Buchführung nicht mit aufgenommen. Die nationale Umsetzung in § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG ist grundsätzlich unionsrechtskonform.