Praxisfälle

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Computerprogramm

Unternehmer U erstellt für die Firma F im Jahr 2022 ein Computerprogramm in Form einer speziell auf den Vertrieb der F zugeschnittenen Individualsoftware. Gegenstand des abgeschlossenen Vertrags ist neben der Softwareentwicklung auch die Übertragung der Nutzungsrechte des geschaffenen Programms nach dem Urhebergesetz. F nutzt die Software nach der Entwicklung und Installation und veräußert eine Kopie des Programms Anfang 2023 an die Firma T mit ähnlichem Vertriebsablauf.