Temporäre Absenkung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Gas und Wärme

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Mit Datum vom 25.10.2022 hat das BMF hierzu ein Anwendungsschreibens (III C 2 - S 7030/22/10016 :005) veröffentlicht. Darin nimmt die Finanzverwaltung ausführlich zur erstmaligen Anwendung des herabgesetzten Steuersatzes Stellung und gibt für den Übergang zahlreiche Vereinfachungen vor.