EU-rechtliche Regelungen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst. b) Nr. ii und Abs. 2 Buchst. a) Nr. i, ii und iii MwStSystRL besteuern die Mitgliedstaaten den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge durch Privatpersonen oder durch Unternehmer für ihren nichtunternehmerischen Bereich. § 1b UStG setzt diese Vorgaben in nationales Recht um. Das Besteuerungsverfahren der Fahrzeugeinzelbesteuerung wird weder in der MwStSystRL noch war es in der vormals gültigen 6. EG-Richtlinie 77/388/EWG explizit geregelt. Es ist lediglich Folgendes geregelt: Gemäß Art. 252 MwStSystRL treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, damit der Lieferer eines neuen Fahrzeugs alle Informationen meldet, die für das Besteuerungsverfahren und die Kontrolle durch die Verwaltung erforderlich sind. Art. 2 Abs. 2 Buchst. c) MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug als "neu" gilt.