Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden - mit Ausnahme von Lieferungen vor Erstbezug - sowie von Lieferungen unbebauter Grundstücke (ohne Baugrundstücke) soll gem. Art. 135 Abs. 1 Buchst. j) und k) MwStSystRL (alt: Art. 13 Teil B Buchst. g) und h) der 6. EG-Richtlinie) von der Umsatzbesteuerung befreit werden. Umgesetzt hat der Gesetzgeber diese Vorgabe mit der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a) UStG. Die Regelung des UStG geht jedoch über die Regelung in der Richtlinie hinaus, da alle Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, steuerfrei gestellt werden. Diese Abweichung wird jedoch von Art. 371 i.V.m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL gedeckt.
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