EU-rechtliche Regelungen

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Gemäß Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG schuldet jede Person, die eine Steuer in einer Rechnung ausweist, diese Steuer. Aus dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer leitet der EuGH das Prinzip ab, dass diese falsch ausgewiesene Steuer korrigierbar sein muss.