EU-rechtliche Regelungen

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Die inhaltlichen Anforderungen an eine Rechnung sind einheitlich in Art. 226 Richtlinie 2006/112/EG geregelt. Die Mitgliedstaaten können keine darüber hinausgehenden Rechnungsanforderungen aufstellen. Sinn und Zweck des Art. 226 ist es, die Anforderungen an eine Rechnung im Gemeinschaftsgebiet zu vereinheitlichen.