Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Die inhaltlichen Anforderungen an eine Rechnung sind einheitlich in Art. 226 Richtlinie 2006/112/EG geregelt. Die Mitgliedstaaten können keine darüber hinausgehenden Rechnungsanforderungen aufstellen. Sinn und Zweck des Art. 226 ist es, die Anforderungen an eine Rechnung im Gemeinschaftsgebiet zu vereinheitlichen.
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