Praxisfälle

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Spediteur S lässt für seine Homepage eine englische Übersetzung fertigen. Er beauftragt ein niederländisches Übersetzungsbüro mit der Arbeit.

Der Ort der Leistung ist in diesem Fall Deutschland, da der unternehmerische Leistungsempfänger seinen Sitz in Deutschland hat (vgl. § 3a Abs. 2 UStG). S schuldet die Umsatzsteuer gem. § 13b Abs. 1 und Abs. 5 UStG, da der Auftragnehmer seinen Sitz in den Niederlanden hat. Gegebenenfalls kann S unter den allgemeinen Voraussetzungen einen Vorsteuerabzug aus der Steuer gem. § 13b UStG geltend machen (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG). Eine ordnungsgemäße Rechnung ist dafür nicht erforderlich. Gleichwohl ist der Leistende verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, in der die USt-IdNr. des Unternehmers und die des Leistungsempfängers anzugeben sind.

S wird als Subunternehmer vom Generalunternehmer G beauftragt, an einem Objekt den Fassadenanstrich vorzunehmen.